Leisten Sie mit unseren Produkten und Dienstleistungen einen Beitrag zum Umweltschutz!

N. & J. Wehling Kühlanlagen ist ein zertifizierter Fachbetrieb nach der Klimaschutzverordnung.

Laut Urteil des Bielefelder Landgerichts darf das Raumklima die Temperatur von 26°C nicht überschreiten - es sei denn, die Außentemperatur beträgt über 32°C.

 

Bereits 2004 ist das "Bielefelder Klimaurteil" rechtskräftig geworden und untermauert die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung. Studien belegen, dass die Konzentration und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter bei steigender Raumtemperatur am Arbeitsplatz rapide sinkt. Nach dem Gerichtsurteil sind die Arbeitgeber, Vermieter bzw. Bauträger seit nunmehr 11 Jahren dazu verpflichtet, für eine erträgliche Innenraumtemperatur und Luftfeuchtugkeit zu sorgen. Da Bestattungsanlagen nicht immer Garantie zur Einhaltung der Verordnung gewährleisten können, wird in vielen Fällen verstärkt zum Einbau von Klimaanlagen geraten.

Als Planer und Anlagenbauer liegt es deshalb in unserer Pflicht, Sie als unser Kunden zu informieren und aufzuklären:

 

Als Vermieter, Arbeitgeber oder Bauträger müssen Sie darauf achten, dass die 26°C Grenze mit Hilfe einer spezielle Konzeption der Klimatechnik

in Verbindung mit der Bauausführung, den inneren und äußeren Wärmelasten usw. eingehalten wird.

 


 

Urteile

KG Berlin vom 02.09.2002 (8 U 146/01)

OLG Rostock vom 29.12.2002 (3 U 83/98)

OLG Düsseldorf vom 04.06.1998 (24 U 194/96)

OLG Hamm vom 18.10.1994 (7 U 132/93)

 

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne und ausführlicher zu diesem und weiteren Themen und stehen Ihnen als Partner für effektive und kreative Kälte- und Klimalösungen zur Verfügung.

 



Umrüsten oder Neuanlage?

 

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich rund um die Themen des Umrüstens, Austauschs oder zur Anschaffung von Neuanlagen beraten. Wir stehen Ihnen fachkundig zur Seite, wenn es darum geht auf ein alternatives, umweltfreundliches und zugelassenes Ersatzkühlmittel umzustellen oder Ihre bestehende Anlage durch ein modernes und energiesparendes Kühlsystem zu ersetzen.


R22 Umrüstung

Seit dem 01.01.2010 gilt laut Montreal-Protokoll europaweit ein allgemeines Verbot des Kältemittels R22. Für bestehende Geräte durfte lediglich noch recyceltes oder wiederaufbereitetes R22 verwendet werden, welches zukünftig weder kostengünstig sein noch unbegrenzt zur Verfügung stehen würde. Seit Anfang 2015 ist nun auch Verwendung für Instandhaltungen von Anlagen verboten, sowie die Produktion und der Import auf 10% des R22-Verbauchs von 1989 für jedes Land beschränkt. Ziel ist es, ab 2020 ein ganzheitliches Verbot für R22 durchzusetzen. Worum genau handelt es sich bei R22?

 

R22, auch Chloridifluormethan genannt, ist eine chemische Verbindung, welche der Gruppe teilhalogenierter Kohlenwasserstoffe (H-FCKW) angehört. R22 ist früher als Kältemittel in Kompressionskälteanlagen genutzt worden, bis alarmierend festgestellt wurde, dass dieser Stoff zum Abbau der Ozonschicht führt. 


R22 Überblick

▪ 1987 : Montreal - Protokoll : CFC HFC soll ersetzt

   werden durch natürliche HCFC

▪ 2000 : Produktionsende von R22-Geräten

▪ 2010 : Verbot von Lagerung und Produktion von

   R22-Frischware. Nur recyceltes/ wiederverwendetes

   R22-Kältemittel ist erlaubt

   (EG-Verordnung Nr. 2037/2000)

▪ 2015 : Verbot von Lagerung und Produktion von

   R22-Recyclingware. Auch die Verwendung von R22

   für Instandhaltung und Wartung ist verboten -

   Mißachtung wird strafrechtlich verfolgt

▪ Bis 2020 : Ganzheitliches Verbot für R22